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Cologne Hunters Licht & Ton Service GmbH

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Geschäftsführer: Daniel Hentze

UST-IdNr. DE153241514 – HRB22475 Amtsgericht Köln

 

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cologne Hunters Licht und Ton Service GmbH für Vermietung und Dienstverpflichtung


Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Allgemeines; Geltungsbereich

Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden: AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Kunden oder Geschäftspartner (im folgenden: Besteller) und der Cologne Hunters Licht und Ton Service GmbH (im folgenden: Cologne Hunters). Dies gilt ebenfalls für Neben- und Ersatzleistungen, sowie für alle künftigen Leistungen zwischen den Parteien, auch wenn sie in nachfolgenden geschäftlichen Verbindungen nicht gesondert erwähnt werden. Die vorliegenden AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 310 Abs. 3 BGB als auch gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Abweichende Regelungen, die nur gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches gelten, sind als solche durch entsprechende Formulierung kenntlich gemacht. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers, die durch die Cologne Hunters nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden, sind für diese unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn abweichenden Geschäftsbedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprochen werden sollte. Spätestens mit der Entgegennahme der vereinbarten Dienstverpflichtung oder des angemieteten Objekts und nach einer möglichen vorherigen Einsicht in diese AGB bei Vertragsabschluss, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller als angenommen. Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der folgenden Bestimmungen bedürfen der Schriftform, soweit die Cologne Hunters anderweitigen Regelungen nicht ausdrücklich zustimmt. 

§ 2 Angebote; Angebotsunterlagen; Vertragsabschluss Angebote der Cologne Hunters sind stets freibleibend und unverbindlich, bis zu einer, durch die Cologne Hunters schriftlich erteilten Auftragsbestätigung. Eine Annahme des Angebotes erfolgt jedoch spätestens mit der Annahme jedweder erbrachter Leistungen durch die Cologne Hunters oder von dieser beauftragten Personen. Die durch den Besteller unterzeichnete Auftragserteilung stellt für diesen ein verbindlich erteiltes Angebot dar. Der Cologne Hunters steht es frei, das Angebot des Bestellers innerhalb von zwei Wochen, ab Zugang des Auftrages, anzunehmen. Eine Annahme des Angebotes erfolgt nur durch schriftliche Auftragsbestätigung durch die Cologne Hunters. Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der schriftlichen Form. Dies gilt insbesondere sowohl für Auftragserteilung, Auftragsbestätigung, als auch für sämtlich getroffene Nebenabreden und Vertragsergänzungen. Die zum Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Demonstrationen und Pläne sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An den vorgenannten Unterlagen, sowie Kostenanschlägen behält sich die Cologne Hunters das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt unabhängig davon, auf welchem Medienträger die Unterlagen aufgebracht sind; sie dürfen Dritten ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Insbesondere ist der Besteller verpflichtet, die von der Cologne Hunters als „vertraulich“ bezeichneten Unterlagen nur mit dessen vorheriger und schriftlicher Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.


§ 3 Preis und Zahlungsbedingungen

Es kommen die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise zur Anrechnung. Druckfehler und Irrtum gehen nicht zu Lasten der Cologne Hunters. Unternehmen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB gegenüber gelten die Preise der Cologne Hunters ab dem Firmensitz Köln. Notwendige Verpackungs- und Transportkosten werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt. Reparaturkosten die nach Maßgabe des § 6 im zweiten Abschnitt entstehen, werden dem Besteller mit einem Stundenlohn in Höhe von 69,50 € berechnet. Die Kosten für die erforderlichen Ersatzteile werden zum Selbstkostenpreis weitergeleitet. Die entstandenen Kosten werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen. Unternehmen gegenüber steht es der Cologne Hunters frei, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn eine von dieser nicht zu vertretende Kostenerhöhung, insbesondere durch Materialpreissteigerungen erfolgt. Der Abzug jeglichen Skontos ist dem Besteller versagt, es sei denn er holt eine ausdrückliche vorherige und schriftliche Zustimmung der Cologne Hunters ein. Für den Verzug des zu entrichtenden Betrages durch den Besteller gelten die in diesen AGB getroffenen Verzugsregelungen. Die §§ 2, 3 des vierten Abschnitts dieser AGB sind zu beachten. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

§ 4 Fälligkeit

Der vom Besteller zu entrichtende Rechnungsbetrag ist innerhalb von sieben Tagen ohne jeglichen Abzug ab Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung hat auf eines der von den Cologne Hunters angegebenen Konten zu erfolgen. Dies gilt auch für die von dem Besteller zu ersetzenden Reparaturkosten. Bei Vertragsverletzungen, Änderungen der persönlichen Verhältnisse oder Firmenverhältnisse des Bestellers ist die Cologne Hunters berechtigt, den Rechnungsbetrag sofort fällig zu stellen. § 4 Abs. 1 des vierten Abschnitts bleibt unberührt

§ 5 Lieferung, Lieferzeit; Dienstverpflichtung; Umfang

Für den Umfang der Lieferung und der Dienstverpflichtung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Cologne Hunters maßgeblich. Die vom Besteller gewünschte Lieferung oder Versendung erfolgt ab Firmensitz Köln. Der Beginn der Mietverpflichtung oder Dienstleistungsverpflichtung der Cologne Hunters setzt die Aufklärung sämtlicher technischer Fragen voraus. Der Besteller hat dazu seine ihm zukommenden Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Der Umfang der Mitwirkungspflichten wird von der Cologne Hunters nach pflichtgetreuem Ermessen bestimmt. Kommt der Besteller seinen von ihm zu erfüllenden Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß oder nicht vollständig nach, so ist die Cologne Hunters mit ihrer zu erfüllenden Leistung nicht in Verzug. Die Cologne Hunters behält sich vor, dem Besteller, bei Lieferschwierigkeiten der bestellten Ware, andere dem gleichen Zwecke des Bestellers entsprechende Ware mittlerer Art und Güte zu liefern. Gleiches gilt auch für die zu erbringenden Dienstleistungen. Das gilt nicht, wenn die Lieferung eines bestimmten Mietobjekts oder eine bestimmte Person zur Ausführung der Dienstverpflichtung im Vertrag gesondert benannt ist. Dem Zwecke des Bestellers im Sinne des Absatz 4 ist gedient, wenn die Cologne Hunters die vertraglich vereinbarte Leistung auch mit dem im vorgenannten Absatz benannten Ersatzgut oder der Ersatzdienstleistung erfüllen kann und dem Besteller dadurch kein erheblicher Nachteil entsteht. Einen erheblichen Nachteil hat der Besteller der Cologne Hunters unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt dessen anzuzeigen und schriftlich nachzuweisen. Andernfalls sind Ansprüche des Bestellers diesbezüglich verwirkt. Eine Versicherung an Eides Statt ist nicht statthaft. Eventuelle Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie durch die Cologne Hunters vorab schriftlich bestätigt wurden. Diese beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor einer etwaig vereinbarten Anzahlung. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand den Firmensitz verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der Cologne Hunters liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern oder beauftragten Unternehmen bzw. Personen der Cologne Hunters eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von der Cologne Hunters nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Bei Absehbarkeit des Beginns und Endes derartiger Hindernisse, werden diese dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der vorherigen und schriftlichen Bestätigung durch die Cologne Hunters.

§ 6 Annullierungskosten

Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag bzw. einer erteilten Bestellung zurück, kann die Cologne Hunters unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, folgende Schadenspauschalbeträge für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern: Rücktritt bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des vereinbarten Betrages Rücktritt bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Betrages Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Betrages Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Als unberechtigter Rücktritt von dem Auftrag im Sinne des Absatz 1 gilt jeglicher, der aus dem Verschulden des Bestellers resultiert. Dazu gehören auch das Entfallen geplanter Veranstaltungen, auch, wenn dies nicht auf dem Verschulden des Bestellers beruht.

§ 7 Verzug des Bestellers

Der Besteller befindet sich in Zahlungsverzug, sobald die zu leistende Zahlung nicht nach Maßgabe des § 4 dieses Abschnitts beglichen wird und soweit die Verspätung der Sphäre des Bestellers zuzurechnen ist; einer Mahnung bedarf es dafür nicht. Spätestens befindet sich der Besteller jedoch in Verzug, wenn der Besteller nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung leistet. Ist der Besteller ein Verbraucher, wird er bereits jetzt auf die vorgenannten Folgen des § 286 Abs. 3 BGB hingewiesen ohne dass es dazu eines gesonderten Hinweises in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung bedarf. Befindet sich der Besteller in Verzug, so ist die Cologne Hunters berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern. Ein von dem Besteller darüber hinaus zu tragender Verzugsschaden bleibt davon unberührt. Während seines Verzuges hat der Besteller Vorsatz und jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Im Falle eines Verzuges ist die Cologne Hunters berechtigt, die vermieteten Gegenstände jederzeit und ohne Rücksicht darauf, wo sich die Gegenstände befinden, wieder an sich zu nehmen. Der Besteller ist verpflichtet, an der Rücknahme mitzuwirken, insbesondere den Zugang zu den Geräten zu ermöglichen und herauszugeben. Darüber hinaus ist die Cologne Hunters berechtigt, bis zum Ausgleich ihrer Forderungen Folgeaufträge oder noch zur Auslieferung anstehende Teillieferungen zurückzuhalten oder zu anderen dem Besteller mitzuteilenden Zahlungsbedingungen zu liefern. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er seine Mitwirkungspflichten, so ist die Cologne Hunters berechtigt, den Ersatz des ihr daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Verzugsregelungen in diesen AGB werden von den vorgenannten Vorschriften nicht berührt.

§ 8 Verzug der Cologne Hunters

Im Falle des Verzuges der Cologne Hunters, haftet sie dem Besteller nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Cologne Hunters ist in Verzug, sobald sie sowohl die im Vertrag niedergelegten Bestimmungen als auch die in diesen AGB als Verpflichtung der Cologne Hunters aufgeführten Bestimmungen nicht einzuhalten vermag. Nach fruchtlosem Ablauf einer vom Besteller gesetzten Nachfrist ist der Besteller berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Im übrigen wird eine Schadensersatzhaftung auf 50 v.H. des eingetretenen Schadens begrenzt. Eine Haftung nach Maßgabe des Absatz 1 setzt den endgültigen Nachweis einer Vertragsverletzung voraus. Dieser steht sowohl dem Besteller als auch der Cologne Hunters offen. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn ein kaufmännisches Mixgeschäft vereinbart ist. Ein solches bedarf der schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Die §§ 5 Absatz 3, 4, 6, 8 in diesem Abschnitt sind zu beachten.

§ 9 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist stets der Geschäftssitz der Cologne Hunters. Dies gilt sowohl für die Vermietung, als auch für die zu erbringenden Dienstverpflichtungen. Der Geschäftssitz der Cologne Hunters ist Köln.

                                      Zweiter Abschnitt: Besondere Bestimmungen für die Vermietung
                                                   § 1 Übergabe der Mietsache; Gefahrenübergang

Die Mietsache wird dem Besteller zum Zwecke der vereinbarten Vertragserfüllung übergeben. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Cologne Hunters noch andere Leistungen, z.B. Versendungskosten, Anfuhr und Aufstellung unternommen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der dem Besteller mitgeteilten Versandbereitschaft ab, auf den Besteller über; jedoch ist die Cologne Hunters verpflichtet, auf Wunsch des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser über die Verpflichtung des § 6 Absatz 4 dieses Abschnitts hinaus verlangt. Der Besteller hat die erhaltene Mietsache unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind der Cologne Hunters ebenfalls unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt eine derartige Mängelanzeige, so gilt die Mietsache als mangelfrei übergeben und durch den Besteller als genehmigt. Dies gilt nicht im Falle eines versteckten und für den Besteller bei Untersuchung nicht erkennbaren Mangels. Tritt ein Mangel erst später auf, so ist dieser der Cologne Hunters nach Maßgabe des Absatz 3 anzuzeigen. Unterbleibt eine Mängelanzeige, so sind jegliche Gew.hrleistungsansprüche des Bestellers, sowie Kündigungsrechte wegen Nichtgewährung des Gebrauchs, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, sowie Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung ausgeschlossen.

§ 2 Gewährleistung

Liegt ein von der Cologne Hunters zu vertretender Mangel vor, so ist diese wahlweise zur Ersatzlieferung oder zur Mängelbeseitigung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung trägt die Cologne Hunters alle zu diesem Zwecke erforderlichen Mehraufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits-, Wege-, und Materialkosten. Das gilt jedoch nicht, soweit sich diese dadurch erhöhen, dass der gemietete Gegenstand an einen anderen, als dem Erfüllungsort zu verbringen ist. § 5 Absatz 4 des ersten Abschnitts dieser AGB gilt jedoch entsprechend. Die Frist zur Ersatzlieferung der Mängelbeseitigung im Sinne des Absatz 1 wird von der Cologne Hunters bestimmt. Diese behält sich vor, die Frist im Falle eine Mängelbeseitigung nach Arbeitsbeginn an dem Gegenstand nach eigenem Ermessen zu verlängern. Dabei ist die Cologne Hunters stets bemüht den vertraglich vereinbarten Zwecken des Bestellers gerecht zu werden. Ist die Cologne Hunters zu einer Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage oder sollten sich diese auf eine für den Besteller unzumutbare Frist verlängern, so ist der Besteller wahlweise berechtigt vom Vertrage zurückzutreten oder Mietminderung in angemessener Höhe geltend zu machen. Eine Unzumutbarkeit der Fristverlängerung für den Besteller, ist von diesem nachzuweisen. Die Cologne Hunters gilt als zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung dann nicht mehr in der Lage, sobald sie auch die in dem Absatz 2 zuletzt genannte Frist nicht mehr einzuhalten. Teillieferungen der Cologne Hunters an den Besteller sind zulässig, soweit keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind.

§ 3 Haftung

Sollten dem Besteller, entgegen den Empfehlungen der Cologne Hunters, bei Bedienung des angemieteten Objekts Fachpersonal zu verwenden, Bedienungsfehler unterlaufen, so ist jegliche Haftung der Cologne Hunters für den daraus resultierenden Schaden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Nachweis des Bestellers in der Art, dass ein Bedienungsfehler für den Schaden nicht ursächlich gewesen ist. Jeglicher Schaden oder Verlust an dem Mietobjekt, den der Besteller verursacht hat, ist von diesem zu ersetzen. Die Cologne Hunters ist so zu stellen, als sei das schädigende Ereignis nie eingetreten. Kommt das Mietobjekt oder Teile von diesem zwischen Übergabe und Rückgabe abhanden, hat der Besteller den Neukaufwert dessen zu ersetzen. Treten in diesem Zeitpunkt Schäden an der Mietsache auf, so haftet für diese neben dem Schädiger gleichfalls der Besteller. Der Einwand der Vorausklage ist nicht zulässig. Für den Fall einer Inanspruchnahme des Bestellers, tritt die Cologne Hunters die Ansprüche gegen den Schädiger, an den Besteller ab. Der Schaden gilt auch als durch den Besteller verursacht, wenn dieser seinen generellen Sicherungspflichten und den in § 6 dieses Abschnittes bestimmten Pflichten nicht nachkommt. Der Besteller haftet der Cologne Hunters für Vorsatz, sowie leichte und grobe Fahrlässigkeit.

§ 4 Verpackung und Versand

Unternehmen werden sowohl Verpackung als auch Versand gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der geeigneten Versandart bleibt Cologne Hunters vorbehalten und erfolgt nach bestem Ermessen. Der Besteller verzichtet auf Einwendungen jeglicher Art gegen die von der Cologne Hunters gewählten Versandart, sofern diese nicht grob gegen jedes Geschäftsverständnis widersprechen.

§ 5 Mietzeit; Mietzins

Die Mietzeit beginnt mit der Entgegennahme des Mietobjekts aus dem Lager der Cologne Hunters und endet mit Rückgabe an das Lager der Cologne Hunters. Das Gleiche gilt bei Lieferung oder Abholung des Mietobjekts durch die Cologne Hunters oder durch den Besteller. Die pünktliche Rückgabe des Mietobjekts fällt dem Besteller zu. Die Berechnung der Mietzeit erfolgt in vollen Tagen. Als ein voller Tag gilt auch der Tag der Lieferung bzw. Abholung. Der vereinbarte Mietzins ist auch für die Dauer zu entrichten, in der die Nutzung des Mietobjekts wegen Beschädigung, Zerstörung oder sonstiger Beeinträchtigung, nicht möglich ist.

§ 6 Pflichten des Bestellers

Das Mietobjekt ist von dem Besteller ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und nur zum vertraglich vereinbarten Gebrauch einzusetzen. Insbesondere ist das Mietobjekt nur im Rahmen technischer und mit der Maßgabe der durch die Cologne Hunters zugelassenen und mit dieser abgesprochenen Bestimmungen zu nutzen. Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass am vorgesehenen Einsatzort ausreichende Möglichkeiten gegeben sind, um den Mietgegenstand anzuschließen, zu betreiben und in funktionsgerechtem Zustand zu erhalten. Die durch die Cologne Hunters zum Zwecke der technischen Absicherung des gemieteten Objekts zu verrichtenden Arbeiten werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt. Die Mietobjekte sind der Cologne Hunters in dem Zustand zurückzugeben, indem er sie erhalten hat. Den ordnungsgemäßen Zustand des Mietobjekts hat der Besteller bei Rückgabe durch eine durch die Cologne Hunters auszustellende Bestätigung nachzuweisen. Weist das Mietobjekt nach Rückgabe einen Defekt auf, so hat der Besteller die Reparaturkosten zu tragen. Die beschädigten, zerstörten oder in anderer Weise beeinträchtigten Mietobjekte oder Teile davon sind der Cologne Hunters zum Zwecke der Reparatur zu übergeben. Sofern eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Besteller die Kosten eines Ersatzgerätes zu tragen. Der Besteller ist verpflichtet, das im allgemeinen mit dem jeweiligen Mietobjekt einhergehende Risiko, insbesondere Verlust; Beschädigung, Diebstahl oder Haftpflicht, ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Auf Verlangen ist ein Nachweis der Versicherung der Cologne Hunters vorzuzeigen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers übernimmt die Cologne Hunters die Versicherung des Mietobjekts auf Kosten des Bestellers. Dieser Wunsch wird schriftlich festgehalten. Das Mietobjekt darf nur von fachkundigem oder von der Cologne Hunters bestimmten Personal auf-, abgebaut, sowie bedient werden. Sollte das Mietobjekt durch die Cologne Hunters ohne Fachpersonal vermietet werden, so hat der Besteller dafür Sorge zu tragen, dass eine fachgerechte Bedienung gewährleistet ist. Der Besteller hat dabei für die Einhaltung aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen Sorge zu tragen. Der Besteller hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung des Mietobjekts Sorge zu tragen; gleich, ob er Fachpersonal von der Cologne Hunters angemietet hat oder sich selbst Fachpersonals bedient. Der Besteller hat die im Zusammenhang mit dem Einsatz des Mietobjekts im Zusammenhang stehenden erforderlichen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Für die Genehmigungsfähigkeit des Einsatzes der Mietobjekte übernimmt die Cologne Hunters keine Gewähr. Werden die Arbeiten durch Dienstpersonal der Cologne Hunters durchgeführt, so sind erforderliche Genehmigungen unaufgefordert vorzuzeigen. Kommt es infolge von Stromausfall, Stromunterbrechung oder Stromschwankungen zu Ausfällen oder Schäden aller Art an dem Mietobjekt oder an Teilen, so hat der Besteller die Cologne Hunters so zu stellen, als habe sich das schädigende Ereignis nie ereignet. Der Besteller haftet dabei auch bis zum Neuwert der Sache. Der Besteller hat der Cologne Hunters jederzeit die .berprüfung des Mietgegenstandes am Einsatzort zu gestatten und zu ermöglichen. Der Besteller hat das Mietobjekt frei von Rechten Dritter zu halten; insbesondere ist das Mietobjekt nicht von diesem zu veräußern, zu verpachten, zu verschenken oder zur Sicherheit zu übereignen. Sowohl bei Ansprüchen Dritter jeglicher Art bezüglich des Mietobjekts, als auch bei Beschädigungen oder Verlust des Mietobjekts, ist die Cologne Hunters unverzüglich, zunächst telefonisch und sodann schriftlich zu benachrichtigen. Bei Gefahr im Verzug hat der Besteller alles ihm Mögliche zu unternehmen, um jegliche Beeinträchtigungen des Mietobjekts zu vermeiden.

§ 7 Reparatur

Alleine der Cologne Hunters ist eine Reparatur an den Mietobjekten vorbehalten.

§ 8 Verzug bei Rückgabe des Mietobjekts

Kommt der Besteller mit der Rückgabe des Mietobjekts in Verzug, hat der Besteller sämtlich  daraus entstehenden Kosten zu tragen. Insbesondere hat der Besteller jeden angefangenen Zusatztag (über den vereinbarten Rückgabetermin hinaus) mit einem Betrag in Höhe des täglichen Mietpreises zu vergüten.

 

Dritter Abschnitt: Besondere Bestimmungen bei Dienstverpflichtungen

§ 1 Umfang der Dienstverpflichtung

Die Dienstverpflichtung richtet sich nach Maßgabe des vertraglich vereinbarten. Die Cologne Hunters behält sich vor, die ihrerseits auszuführende Dienstverpflichtung jederzeit durch Hilfspersonen, wie Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer etc. ausführen zu lassen. § 5 Absatz 4 des ersten Abschnitts dieser AGB gilt entsprechend. Absatz 2 gilt nicht, wenn dieser vertraglich ausdrücklich und schriftlich ausgeschlossen wurde.

§ 2 Haftung des Bestellers bei Ausführung der Dienstverpflichtung

Der Besteller gewährleistet und ermöglicht den für die Cologne Hunters oder von dieser beauftragten Personen einen ordnungsgemäßen und gefahrlosen Ablauf der Tätigkeit. Der Besteller hat den Arbeitsplatz der genannten Personen so zu sichern, dass diese keinen Schaden erleiden. Gleiches gilt auch dann, wenn die Räumlichkeiten nicht in dem Eigentum des Bestellers stehen. Die Sicherung des Tätigkeitsbereiches richtet sich nach der Maßgabe arbeitsrechtlicher Bestimmungen. Die durch die Verletzung der in Absatz 1 genannten Pflichten resultierenden Arbeitsausfälle und der Cologne Hunters entstehenden Schäden, hat der Besteller der Cologne Hunters zu ersetzen. Diese ist so zu stellen, als sei das schädigende Ereignis nie eingetreten. Insbesondere hat der Besteller den Arbeitsausfall oder entgangenen Gewinn zu ersetzen.

 

Vierter Abschnitt: Schlussbestimmungen

§ 1 Haftungsausschluss

Weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen die Cologne Hunters als die in diesen AGB erwähnten, gleich aus welchem Rechtsverhältnis sind ausgeschlossen. Die Cologne Hunters haftet insbesondere nicht für Schäden, die an den Rechtsgütern des Dienstberechtigten entstehen oder für entgangenen Gewinn. Dies gilt sowohl für die Cologne Hunters, als auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Cologne Hunters. Absatz 1 gilt nicht, soweit der Schaden der Cologne Hunters auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

§ 2 Abtretung

Jegliche Forderungen des Bestellers gegen die Cologne Hunters mit Ausnahme der Bestimmung des § 354 a HGB, sind nicht abtretbar.

§ 3 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung mit anderen als mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von der Cologne Hunters anerkannten Gegenforderungen sind dem Besteller nicht möglich. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen etwaiger vom Besteller bestrittener Gegenansprüche ist nicht statthaft.

§ 4 Sonstiges

Änderungen der persönlichen oder der Firmenverhältnisse des Bestellers sind der Cologne Hunters unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls hat der Besteller den der Cologne Hunters daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 

§ 5 Datenschutzbestimmungen

Der Besteller erklärt sich mir der für die Verarbeitung notwendigen Speicherung seiner Daten bezüglich des vereinbarten Vertragsverhältnisses einverstanden. Die Cologne Hunters sichert zu, dass die Vorgänge den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechen.

§ 6 Gerichtsstand

Soweit sich nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand aus dem Gesetz ergibt, wird Köln als Gerichtsstand vereinbart. Die Cologne Hunters ist auch berechtigt an dem Hauptsitz oder einer Zweigniederlassung des Bestellers zu klagen. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten Bestimmung wirtschaftlichsten am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.